Patientenverfügung

In Würde gehen

Die Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung für den Fall fest, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dieser Zustand kann durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall eintreten. Die Patientenverfügung dokumentiert vorsorglich, aber verbindlich Ihre Wünsche über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung. Der Gesetzgeber hat am 01.09.2009 festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss, damit sie bindend ist.

Staatliche Information

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

Download Broschüre Patientenverfügung (PDF ca. 1 MB)

Kirchliche Information

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.

Download Broschüre Christliche Patientenverfügung (PDF ca. 2,6 MB)

 

Erfahren Sie mehr über eine Vorsorgevollmacht, die eine gute Ergänzung zur Patientenverfügung. sein kann.

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